Ein Verkehrsunfall kann eine ganze Reihe unterschiedlicher Schadenspositionen auslösen. Welche davon im Einzelfall tatsächlich bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab – die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Ansprüche neben dem Schmerzensgeld ein.
Materielle Schäden am Fahrzeug
Neben Personenschäden verursacht ein Verkehrsunfall häufig auch Sachschäden am Fahrzeug: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung, merkantile Wertminderung, Kosten für Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sowie die Kosten für ein Schadensgutachten. Diese Positionen sind ausführlich auf der Themenseite zur Schadensregulierung erläutert.
Verdienstausfall
Kann die verletzte Person unfallbedingt vorübergehend nicht arbeiten, entsteht regelmäßig ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Bei Arbeitnehmern lässt sich dieser meist anhand von Gehaltsabrechnungen und einer Arbeitgeberbescheinigung belegen. Bei Selbstständigen gestaltet sich der Nachweis in der Regel aufwendiger, etwa anhand betriebswirtschaftlicher Auswertungen oder vergleichbarer Unterlagen.
Haushaltsführungsschaden
Kann die verletzte Person haushaltsbezogene Tätigkeiten unfallbedingt nicht oder nur eingeschränkt ausüben, kommt ein eigenständiger Haushaltsführungsschaden in Betracht – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Ersatzkraft eingestellt wird. Maßgeblich ist der zeitliche Umfang der eingeschränkten Tätigkeiten und deren Bedeutung für den Haushalt.
Fahrtkosten und Behandlungskosten
Fahrten zu Ärzten, Therapien oder Behandlungen verursachen häufig zusätzliche Kosten, die ersatzfähig sein können. Gleiches gilt für Zuzahlungen oder Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Kostenpauschale
Für kleinere unfallbedingte Auslagen, die im Einzelnen kaum nachweisbar sind – etwa Telefonate, Porto oder Fahrten im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung – wird in der Praxis üblicherweise eine allgemeine Kostenpauschale ohne Einzelnachweis anerkannt.
Rechtsanwalts- und Gutachterkosten
Ist die Haftung der Gegenseite dem Grunde nach klar, zählen auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung sowie für ein unabhängiges Schadensgutachten in der Regel zu den ersatzfähigen Positionen.
Vermehrte Bedürfnisse und dauerhafte Folgen
Bleiben nach einem Verkehrsunfall dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurück, können weitergehende Ansprüche in Betracht kommen, etwa ein künftiger Erwerbsschaden bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit oder ein Mehrbedarf durch notwendige Hilfsmittel oder Unterstützung im Alltag. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen, lässt sich nur im Einzelfall anhand der medizinischen Unterlagen beurteilen.
Nicht jede Position kommt in jedem Fall vor: Welche der genannten Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Unfalls ab. Alle Ansprüche sollten vollständig und innerhalb der geltenden Fristen geltend gemacht werden.
Beweise sichern
- Gehaltsabrechnungen bzw. Nachweise zum Verdienstausfall
- Zeitlicher Umfang eingeschränkter Haushaltstätigkeiten dokumentieren
- Quittungen und Belege zu Fahrt- und Behandlungskosten sammeln
- Rechnungen von Sachverständigem und Rechtsanwalt aufbewahren
- Ärztliche Unterlagen zu möglichen Dauerfolgen vollständig zusammenstellen
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Bemessungskriterien für den immateriellen Schaden.
Verjährung
Fristen gelten auch für diese Ansprüche.
Regulierung des Schadens
Details zu Gutachten, Wertminderung, Mietwagen und Abrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich alle Ansprüche gleichzeitig geltend machen?
Ansprüche können grundsätzlich nacheinander geltend gemacht werden, sollten aber jeweils innerhalb der geltenden Fristen erfolgen. Eine gebündelte Geltendmachung ist in der Praxis häufig sinnvoll.
Bekomme ich den Haushaltsführungsschaden auch ohne Ersatzkraft ersetzt?
Ja, ein Haushaltsführungsschaden kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn keine Ersatzkraft eingestellt wird. Maßgeblich ist der tatsächliche zeitliche Umfang der eingeschränkten Tätigkeiten.
Was ist die Kostenpauschale?
Es handelt sich um einen pauschalen Betrag für kleinere, im Einzelnen kaum nachweisbare unfallbedingte Auslagen, der ohne Einzelbelege anerkannt wird.