Rechtsanwaltskanzlei Carsten Zerbe · Witten02302 2778680 · info@ra-zerbe.eu
Haftung nach einem Unfall

Wer haftet nach einem Verkehrsunfall – und in welchem Umfang?

Die Haftung nach einem Verkehrsunfall beruht im deutschen Recht auf mehreren Grundprinzipien, die nebeneinander gelten: der Verschuldenshaftung, der sogenannten Betriebsgefahr und der Aufteilung nach Verursachungsbeiträgen, wenn beide Seiten beteiligt waren.

Ob und in welcher Höhe nach einem Unfall Ansprüche bestehen, hängt selten von einer einzigen Regel ab. Meist wirken mehrere rechtliche Grundsätze zusammen – und erst ihr Zusammenspiel ergibt die Haftungsquote.

Verschuldenshaftung: Wer einen Fehler gemacht hat, haftet

Im Kern gilt: Wer durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten – etwa einen Verstoß gegen Verkehrsregeln – einen Unfall verursacht, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Diese allgemeine Verschuldenshaftung setzt voraus, dass ein Fehlverhalten nachweisbar ist, sei es Unaufmerksamkeit, ein Vorfahrtfehler oder eine sonstige Sorgfaltspflichtverletzung.

Betriebsgefahr: Haftung auch ohne persönliches Verschulden

Daneben besteht im Straßenverkehr eine Haftung, die nicht an ein Verschulden anknüpft, sondern an den Betrieb eines Kraftfahrzeugs selbst. Diese sogenannte Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters berücksichtigt, dass von jedem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr eine gewisse abstrakte Betriebsgefahr ausgeht – unabhängig davon, ob der Fahrer einen Fehler gemacht hat. Deshalb kann ein Halter auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn ihn selbst kein Vorwurf trifft.

Mitverschulden und Quotelung: Wenn beide Seiten beitragen

Waren an einem Unfall mehrere Fahrzeuge beteiligt oder hat auch die geschädigte Person zum Unfallgeschehen beigetragen, wird die Haftung regelmäßig aufgeteilt. Grundlage ist eine Abwägung der jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sowie der von den beteiligten Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr. Das Ergebnis ist eine Haftungsquote: Ein Beteiligter trägt einen Teil des Schadens selbst, während der andere Teil vom Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu tragen ist. Die Bandbreite reicht von einer hälftigen Teilung bis zur vollständigen Haftung nur einer Seite – die konkrete Quote hängt immer vom Einzelfall ab und wird nicht schematisch festgelegt.

Kein Automatismus: Es gibt keine feste Formel, nach der sich eine Haftungsquote berechnen lässt. Polizeibericht, Zeugenaussagen, Spuren am Fahrzeug und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten fließen in die Bewertung ein.

Beweise sichern

Da die Haftungsquote maßgeblich von der Nachweisbarkeit des Geschehensablaufs abhängt, ist eine sorgfältige Dokumentation direkt nach dem Unfall hilfreich:

  • Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren und Beschädigungen
  • Kontaktdaten möglicher Zeuginnen und Zeugen
  • Aufnahme des Vorgangs durch die Polizei, sofern hinzugezogen
  • Eigene Notizen zu Uhrzeit, Witterung, Sichtverhältnissen und Verkehrsführung
  • Name und Versicherung der Unfallgegenseite

Verwandte Themen

Häufige Fragen

Wer muss das Verschulden beweisen?

Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche geltend macht, das Verschulden der Gegenseite darlegen und im Streitfall beweisen. Unabhängig davon kann jedoch die Betriebsgefahr eine Mithaftung des Halters begründen, auch ohne nachgewiesenes eigenes Verschulden.

Haftet der Halter auch, wenn er selbst nicht gefahren ist?

Ja. Die Halterhaftung knüpft an den Betrieb des Fahrzeugs an, nicht zwingend an die Person am Steuer. Wurde das Fahrzeug beispielsweise von einer anderen berechtigten Person gefahren, kann der Halter dennoch mit in die Haftung einbezogen werden.

Was bedeutet eine Mitverschuldensquote, etwa 30 zu 70?

Eine solche Quote – hier nur als Rechenbeispiel – bedeutet, dass ein Beteiligter 30 Prozent des eigenen Schadens selbst trägt, während 70 Prozent von der Unfallgegenseite beziehungsweise deren Versicherung übernommen werden. Die tatsächliche Quote wird stets anhand der konkreten Umstände ermittelt.

Haftungsfrage nach Ihrem Unfall unklar?
Eine anwaltliche Einschätzung zum konkreten Sachverhalt kann Klarheit schaffen.
Fall schildern